Seit 2015 gilt bei der Vermietung das sogenannte Bestellerprinzip, was bedeutet, dass i. d. R. der Vermieter die Kosten für die Vermietung der Wohnung übernimmt. Unsere Leistungspakete zeigen den Standardpreis für diese Dienstleistung. Selbstverständlich sind individuelle Absprachen jederzeit möglich. Die endgültige Entscheidung mit welchem Interessenten der Vertrag geschlossen wird, obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gebühr ist nach erfolgreichem Abschluss des Mietvertrages fällig.
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